Beitragsordnung
zur Mitgliedschaft im TSV Meßstetten 1906 e.V.
§ 1 Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen an den Verein. Sie ist Bestandsteil der Beitrittserklärung.
§ 2 Neue Mitgliedsbeitrage werden, wenn erforderlich von der Jahreshauptversammlung beschlossen.
§ 3 Der jährliche Mitgliedsbetrag an den Verein beträgt zurzeit: (siehe Seite 1 Jahresbeiträge).
§ 4 Mitteilungen über Anschriften- und Kontoänderungen sind unverzüglich dem Vereinskassierer oder Vorstand oder auf der TSV
Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB inbegriffen, sowie die Beitrage zu den jeweiligen Sportverbänden.
§ 6 Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Abbuchung wie folgt:
1. Termin: 01. April → voller Jahresbeitrag
2. Termin: 01. August → voller Jahresbeitrag für Mitglieder nach Eintrittsdatum 01. April
3. Termin: 01. Dezember → halber Jahresbeitrag für Mitglieder nach Eintrittsdatum 01. Juli
Fallen die vorgegeben Abbuchungstermine auf einen Sonn- und Feiertag, erfolgt die Abbuchung zum nachfolgen Werktag.
Gläubiger ID: DE37ZZZ00000144124
§ 7 Bei Rechnungsstellung oder Überweisung (bei Nichtnutzung der SEPA-Abbuchung) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € pro Buchung.
§ 8 Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vereinskassierer oder Vorstand oder auf der
TSV Geschäftsstelle spätestens zum 01. Dezember schriftlich erklärt werden.
§ 9 Für Teilnehmer an Sportkursen können besondere Kursgebühren erhoben werden.
§ 10 Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz § 3 Abs.2 gespeichert und nur für Vereinszwecke bearbeitet.
§ 11 Vorliegende Beitragssätze wurden bei der Jahreshauptversammlung am 15.03.2024 beschlossen und gelten ab 01.Januar 2025.
§ 12 Die Satzung des TSV Meßstetten 1906 e.V. wird ausdrücklich anerkannt. Die Satzung, Finanz-, Jugend- und Geschäftsordnung sowie die Protokolle der Mitgliederversammlungen können eingesehen werden.
Beiträge:
Jahresbeiträge seit 01.01.2025:
Kinder / Schuler / Jugendliche unter 18 Jahre: 35,00 €
Erwachsene: 53,00€
Erwachsener und 1 Kind: 75,00€
Ehepaar / 2 Erwachsene: 89,00€
Familienbeitrag: 1 Erwachsener + 2 Kinder: 102,00€
Familienbeitrag: 2 Erwachsene + 1 Kind: 108,00€
Familienbeitrag: 4 Personen und mehr: 120,00 €
Ehrenmitglieder: beitragsfrei
Jugendliche ab dem 18. Lebensjahrfallen aus dem Familienbeitrag und werden als Mitglied Erwachsene weiter geführt.